Aufnahme
Die Kontaktaufnahme erfolgt telefonisch oder persönlich, dabei wird ein Infogespräch vereinbart.
Vor der Aufnahme ist eine Hilfeplanung durch die zuständige Drogenberatungsstelle notwendig.
Über die Kostenübernahme entscheiden die zuständigen wirtschaftlichen Hilfen beim Amt für Soziale Dienste. Es handelt sich um eine Eingliederungshilfe gemäß § 53 SGB XII
Die Verweildauer im Projekt richtet sich nach den Bedarfen der Klienten und wird individuell bewilligt.