Konzept
Zielsetzung
Die Zielsetzung des Betreuten Wohnens ist die Befähigung des Klienten zu einer weitgehend selbständigen Lebensführung, zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, sowie die suchtbedingten Beeinträchtigungen und deren Folgen zu mildern bzw. zu überwinden.
Außerdem sollen die Selbsthilfemöglichkeiten gestärkt werden, eine Stabilisierung der Lebenssituation erreicht und Aufenthalte in stationärer Suchtkrankenbehandlung und in Heimen für Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung verkürzt und vermieden werden.
Zum Hilfeangebot gehören, je nach begutachtetem individuellem Bedarf, direkte personenbezogene Leistungen in Form von rehabilitativen Förder- und Unterstützungshilfen bei:
- Selbstversorgung/Wohnen
- Tages- und Wochenstrukturierung
- Reduzierung der Konsumdosis
- „Safer Use“ Beratung
- Aufbau und Erhalt tragfähiger sozialer Kontakte
- selbständiger Inanspruchnahme sozialer und medizinischer Hilfen
- die Förderung von tragfähigen Kontakten zu Angehörigen sowie Personen des unmittelbaren Wohnumfeldes
- Krisenbewältigung
- Entwicklung und Förderung von Selbsthilfepotentialen
Zum Hilfeangebot gehören zudem indirekte personenbezogene Leistungen wie:
- die Zusammenarbeit mit gesetzlichen Betreuern, mit niedergelassenen Ärzten, Kliniken und anderen externen Fachkräften und Kooperationspartnern, mit Ämtern und Behörden sowie
- die Beteiligung an der Begutachtung und Hilfeplanung und deren Fortschreibung einschl. der Erstellung von Entwicklungs-/Verlaufsberichten sowie Teilnahme an Fallkonferenzen
- Verwaltung und Dokumentation
Die Hilfen werden individuell oder im Rahmen von Gruppenangeboten geleistet. Im Leben der Betreuten wird die Betreuungszeit den Charakter einer motivierenden Wegbegleitung haben mit den Fernzielen:
- Stabilisierung der Lebensführung
- Verminderung von Hilfebedürftigkeit
- eigenständiger Bewältigung des alltäglichen Lebens
- Reduzierung bzw. Beendigung des Beigebrauchs
- strafrechtliche Unauffälligkeit bzw. Haftvermeidung
- physische und psychische Stabilität
Die Betreuung soll begleiten, aktivieren, stabilisieren und mögliche Folgen der Grunderkrankung verhindern, abbauen oder lindern. Suchtkranke Menschen, denen es durch die Betreuung gelingt, ihren Drogenkonsum zu reduzieren und/ oder den Beigebrauch abzubauen, haben größere Chancen, das Leben aktiv zu gestalten.
Gesetzliche Grundlage:
Das Betreute Wohnen ist eine ambulante Maßnahme bzw. Eingliederungshilfe basierend auf der gesetzlichen Grundlage des SGB XII §§ 53ff. Die personenbezogenen Leistungen orientieren sich an den im Rahmen des Gesamtplanes nach § 58 SGB XII und den im Begutachtungsverfahren festgestellten individuellen Hilfebedarfen.
Der Umfang der Leistungen wird im Einzelfall auf der Grundlage des jeweiligen Begutachtungsverfahrens, in der Regel für 12 Monate, festgelegt. Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens wird zwischen dem Betreuten und den Mitarbeitern ein Miet- und Betreuungsvertrag geschlossen, in welchem das Mietverhältnis und die Betreuungsgrundsätze geregelt sind.